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   VGH Bayern, 18.02.1999 - 24 CS 98.3198   

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VGH Bayern, 18.02.1999 - 24 CS 98.3198 (https://dejure.org/1999,32601)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.02.1999 - 24 CS 98.3198 (https://dejure.org/1999,32601)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. Februar 1999 - 24 CS 98.3198 (https://dejure.org/1999,32601)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NVwZ 2000, 454
  • DVBl 1999, 1233 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

    Auszug aus VGH Bayern, 18.02.1999 - 24 CS 98.3198
    Die Begründung hat den Zweck, dem Betroffenen die Gründe, die die Behörde zur Anordnung des Sofortvollzugs veranlasst haben darzulegen und es ihm damit zu ermöglichen, die Erfolgsaussichten seines Rechtsmittels abzuschätzen und seine Rechte wirksam wahrzunehmen (BVerfGE 50, 290 = NJW 1979, 699).
  • BVerwG, 23.06.1981 - 1 C 78.77

    Verhaftung zur Abschiebung - Art. 104 Abs. 2 GG, Art. 5 MRK

    Auszug aus VGH Bayern, 18.02.1999 - 24 CS 98.3198
    Das Recht auf Freiheit der Person werde durch alle der öffentlichen Gewalt zurechenbaren Maßnahmen beeinträchtigt, die die körperliche Bewegungsfreiheit für eine gewisse Mindestdauer allseitig bzw. auf einen engen Raum beschränkten (Bauer/Dreier/Gröschner, GG, 1996, Art. 2 Rdnr. 62 m. Hinw. auf BVerfGE 83, 24 [31] = NJW 1991, 1283 = NVwZ 1991, 664 L; BVerwGE 62, 325 [328] = NJW 1982, 537).
  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

    Auszug aus VGH Bayern, 18.02.1999 - 24 CS 98.3198
    Das Recht auf Freiheit der Person werde durch alle der öffentlichen Gewalt zurechenbaren Maßnahmen beeinträchtigt, die die körperliche Bewegungsfreiheit für eine gewisse Mindestdauer allseitig bzw. auf einen engen Raum beschränkten (Bauer/Dreier/Gröschner, GG, 1996, Art. 2 Rdnr. 62 m. Hinw. auf BVerfGE 83, 24 [31] = NJW 1991, 1283 = NVwZ 1991, 664 L; BVerwGE 62, 325 [328] = NJW 1982, 537).
  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

    Auszug aus VGH Bayern, 18.02.1999 - 24 CS 98.3198
    Bei diesem Abwägungsvorgang ist auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten, d.h. soweit besonders geschützte Grundrechte betroffen sind oder es sich um besonders schwer wiegende Eingriffe handelt, deren Folgen nicht ohne weiteres wieder gutzumachen sind, ist grundsätzlich nicht nur ein strenger Maßstab, sondern auch eine eingehende Prüfung der materiellen Voraussetzungen erforderlich (BVerfGE 67, 43 [44] = NJW 1984, 2028 = NVwZ 1984, 642 L).
  • BVerwG, 22.05.1958 - I C 27.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Bayern, 18.02.1999 - 24 CS 98.3198
    Die Auffassung, dass dieses Recht darüber hinausgehe und darunter die Freiheit von jeglichem staatlichen Druck zu verstehen sei, wird ausdrücklich abgelehnt (BVerwGE 6, 354 = NJW 1958, 1249).
  • BVerfG, 07.07.1983 - 2 BvR 999/83

    Verfassungsmäßigkeit des § 20 Abs. 1 AsylVfG

    Auszug aus VGH Bayern, 18.02.1999 - 24 CS 98.3198
    In seiner Entscheidung vom 7.7.1983 (NVwZ 1983, 603) hat das BVerfG entschieden, dass Art. 2 II 2 GG als Prüfungsmaßstab wegen der räumlichen Aufenthaltsbeschränkung für Asylbewerber ausscheidet.
  • BayObLG, 25.04.1984 - 3 ObOWi 39/84
    Auszug aus VGH Bayern, 18.02.1999 - 24 CS 98.3198
    Dieser Auffassung hat sich das BayObLG in seiner Entscheidung vom 25.4.1984 (NVwZ 1985, 374) angeschlossen.
  • VerfGH Sachsen, 10.07.2003 - 43-II-00

    Abstrakte Normenkontrolle betreffend einzelne Vorschriften des Sächsischen

    Sie ist aber dadurch gekennzeichnet, daß jemand durch die öffentliche Gewalt gegen seinen Willen gehindert wird, einen Ort oder Raum aufzusuchen oder sich dort aufzuhalten, der ihm an sich tatsächlich und rechtlich zugänglich ist (vgl. BVerfGE 94, 166 [198]; VGH München, NVwZ 2000, 454 [455 f.]).

    Folge, da es schon aus Gründen der Verhältnismäßigkeit in erster Linie durch Zwangsgeld (vgl. VGH München, NVwZ 2000, 454; OVG Münster, NVwZ 2001, 459 f. und 231 f.; VG Leipzig, NVwZ 2001, 1317 f.) und nicht durch Gewahrsam gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 4 SächsPolG durchgesetzt werden wird, dessen Anordnung selbst allerdings an Art. 16 Abs. 1 Satz 2 SächsVerf zu messen wäre.

  • VG Freiburg, 15.04.2016 - 4 K 143/15

    Meldeauflage, Betretungs- und Aufenthaltverbot im Zusammenhang mit Fußballspielen

    Auch wenn das Verhältnismäßigkeitsprinzip eine derartige Höchstfrist von drei Monaten nicht gebietet - in der obergerichtlichen Rechtsprechung anderer Bundesländer wurden vereinzelt wesentlich längere Aufenthaltsverbote als vom Verhältnismäßigkeitsprinzip gedeckt angesehen (vgl. etwa Bayer. VGH, Beschluss vom 18.02.1999 - 24 CS 98.3198 -, juris [12 Monate]; OVG Nieders., Beschluss vom 12.05.2009 - 11 ME 190/09 -, juris [6 Monate]; OVG Bremen, Urteil vom 24.03.1999 - 1 BA 27/97 -, juris [6 Monate]) -, steht es dem Gesetzgeber frei, aus Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten eine entsprechende rein formale Obergrenze von drei Monaten einzuführen.
  • VG Leipzig, 04.12.2000 - 3 K 1737/00

    Sofort vollziehbar erklärtes Aufenthaltsverbot für ein Stadtgebiet; Verhütung von

    Abgesehen davon, dass nach dem Vorgesagten das Aufenthaltsverbot nicht nur auf generalpräventiven Gesichtspunkten beruht, ist auch zu beachten, dass Gesichtspunkte der Generalprävention das öffentliche Interesse an einem Aufenthaltsverbot ebenfalls begründen können (vgl. VGH München, Beschl. v. 18.2.1999, NVwZ 2000, 454, 455) [VGH Bayern 18.02.1999 - 24 CS 3198/98].

    In derartigen Fällen können sich die Aufenthaltsverbote auch auf ein gesamtes Stadtgebiet erstrecken, wenn bei einer Begrenzung auf bestimmte Bereiche zu befürchten wäre, dass sich die Szene verlagert (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 15.10.1998 NVwZ 2000, 454).

    Dass es in Einzelfällen hinsichtlich der zeitlichen Verweildauer zu Abgrenzungsschwierigkeiten kommen kann, stellt sich als eine Frage des Vollzuges der Maßnahme dar und hat auf die Frage der Rechtmäßigkeit der getroffenen Anordnung keine Auswirkungen (VGH München, Beschl. v. 18.2.1999, NVwZ 2000, 454, 457) [VGH Bayern 18.02.1999 - 24 CS 3198/98].

    Vielmehr wird durch die Möglichkeit einer "Ausnahmegenehmigung" die Wahrnehmung berechtigter Interessen des Antragstellers gerade gewährleistet (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 15.10.1998, NVwZ 2000, 454).

  • VG Ansbach, 22.11.2012 - AN 5 S 12.02114

    Unzulässigkeit der Anordnung eines Betretungsverbots per Allgemeinverfügung

    Weder die Freiheit der Person im Sinne von Art. 2 Abs. 2 GG noch die Freizügigkeit im Sinne von Art. 11 GG wird durch die Anordnung verletzt (vgl. BayVGH, Beschluss vom 18.2.1999, Az: 24 CS 98.3198, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2000 - 5 B 1201/00

    Polizei- und Ordnungsrecht: Aufenthaltsverbot zur Bekämpfung einer offenen

    vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 18. Februar 1999 - 24 CS 98.3198 -, NVwZ 2000, 454; OVG Bremen, Urteil vom 24. März 1998 - 1 BA 27/97 -, NVwZ 1999, 314; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30. September 1996 - 1 S 2531/96 -, NVwZ-RR 1997, 225; VG Hamburg, Urteil vom 7. Dezember 1994 - 14 VG 3235/92 -.
  • VGH Bayern, 20.03.2001 - 24 B 99.2709

    Polizei- und Ordnungsrecht: Platzverweis für einen Drogenhändler

    Insofern werde auf die Rechtsprechung des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 18.2.1999 -- 24 CS 98.3198) Bezug genommen.
  • VGH Bayern, 17.10.2018 - 10 CS 18.1717

    Anordnung zur Hundehaltung - Leinenzwang für Innen- und Außenbereich

    Das Bestimmtheitsgebot des Art. 37 Abs. 1 BayVwVfG verlangt, dass für den Adressaten des Verwaltungsakts aus der Verfügung selbst - wenn auch gegebenenfalls erst im Zusammenhang mit den Gründen des Bescheids und den zugrundeliegenden Umständen - die Regelung, die den Zweck, Sinn und Inhalt des Verwaltungsakts ausmacht, so vollständig, klar und unzweideutig erkennbar sein muss, dass er sein Verhalten danach ausrichten kann (BayVGH, B.v. 18.2.1999 - 24 CS 98.3198 - juris Rn. 34).
  • VGH Bayern, 10.03.2017 - 10 ZB 17.136

    Anordnung zur Hundehaltung

    Das Bestimmtheitsgebot des Art. 37 Abs. 1 BayVwVfG verlangt, dass für den Adressaten des Verwaltungsakts aus der Verfügung selbst - wenn auch gegebenenfalls erst im Zusammenhang mit den Gründen des Bescheids und den zugrundeliegenden Umständen - die Regelung, die den Zweck, Sinn und Inhalt des Verwaltungsakts ausmacht, so vollständig, klar und unzweideutig erkennbar sein muss, dass er sein Verhalten danach ausrichten kann (BayVGH, B.v. 18.2.1999 - 24 CS 98.3198 - juris Rn. 34).
  • VG München, 05.06.2015 - M 7 S 15.2222

    Beschränkungen einer Versammlung; Routenwahl beim Sternmarsch anlässlich des G

    Unter Freiheit der Person im Sinne der Grundrechtsbestimmung ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der Bayerische Verwaltungsgerichtshof folgt (vgl. BayVGH, B. v. 18. Februar 1999 - 24 CS 98.3198 - juris Rn 27), nur die körperliche Freiheit, die Freiheit vor Verhaftung, Festnahmen und ähnlichen Eingriffen zu verstehen (BVerwG, U. v. 22. Mai 1958 - I C 27.57 - juris Rn 8), mit der Folge, dass vorübergehende oder zeitlich befristete Aufenthalts- und Betretungsverbote - wie das vorliegende - keine nach Art. 7 Abs. 4 LStVG unzulässige Einschränkung der Freiheit der Person darstellen (vgl. Koehl in Bengl/Berner/ Emmerig, LStVG, 35. Erg.lfg. September 2014, Art. 7 Rn 151 unter Verweis auf die Rspr. des BayVGH).
  • VGH Bayern, 28.09.2012 - 10 CS 12.1791

    Anordnungen zur Hundehaltung; Sofortvollzug; besonderes Vollzugsinteresse;

    Es genügt, wenn der Adressat auch gegebenenfalls erst im Zusammenhang mit den Gründen des Bescheids und den zugrunde liegenden Umständen die Regelung, die den Inhalt des Verwaltungsakts ausmacht, so vollständig, klar und unzweideutig erkennen kann, dass er sein Verhalten danach ausrichten kann (BayVGH vom 18.2.1999 Az. 24 CS 98.3198 RdNr. 34).
  • VG München, 25.02.2010 - M 22 K 08.203

    Fußballweltmeisterschaft 2006 in Deutschland; Hooligan; Meldeauflagen; Betretens-

  • SG Mainz, 07.09.2005 - S 6 ER 126/05

    Vertragsarzt - Entzug der Zulassung - Anordnung des Sofortvollzugs bei

  • VG München, 15.11.2018 - M 22 K 17.5127

    Betretungsverbot für das Oktoberfest

  • VG Berlin, 23.11.2021 - 1 L 430.21
  • VGH Bayern, 15.07.2013 - 10 C 11.2847

    Prozesskostenhilfe; Aufenthalts- und Betretungsverbot; Gefahrenprävention;

  • VG Regensburg, 06.02.2022 - RO 4 S 22.1388

    Bescheid, Waffen, Widerruf, Vollziehung, Sofortvollzug, Landratsamt,

  • VG München, 22.05.2019 - M 22 K 18.4691

    Betretungsverbot für das Oktoberfest

  • VG München, 09.07.2008 - M 22 S 08.2288

    Ausschluss eines Besuchers von einem gemeindlichen Volksfest; wiederholtes

  • VG Ansbach, 07.05.2009 - AN 5 S 09.00770

    Betretungsverbot anläßlich eines Fußballspiels rechtmäßig für Angehörige der

  • VG München, 24.05.2006 - M 22 S 06.1955

    Rechtmäßigkeit eines gegen einen Besucher eines gemeindlichen Volksfests

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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.1999 - 13 B 96/99   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.1999 - 13 B 96/99 (https://dejure.org/1999,4603)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24.06.1999 - 13 B 96/99 (https://dejure.org/1999,4603)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24. Juni 1999 - 13 B 96/99 (https://dejure.org/1999,4603)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 891
  • NVwZ 2000, 454 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 18.12.1997 - C-129/96

    DIE MITGLIEDSTAATEN DÜRFEN WÄHREND DER FRIST FÜR DIE UMSETZUNG EINER RICHTLINIE

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.1999 - 13 B 96/99
    - BVerwG, Urteil vom 7. August 1997 - 3 C 23.96 -, LRE 35, 19 - Ausnahmebeispiel: BGH, Urteil vom 5. Februar 1998 - 1 ZR 211/95 -, LRE 35, 23 -, sondern die Einzelstaaten lediglich hindern, während der Umsetzungsfrist Vorschriften zu erlassen, die geeignet sind, die Erreichung des in der Richtlinie vorgeschriebenen Ziels ernstlich in Frage zu stellen, - vgl. EuGH, Urteil vom 18. Dezember 1997 - C 129/96 -, LRE 35, 13 -, ist dem Senat eine Berücksichtigung hier schon jetzt deshalb möglich, weil es sich nach seiner Auffassung insofern lediglich um eine Klarstellung handelt.
  • VGH Hessen, 29.05.1985 - 3 TH 815/85

    Wohnwagen im Außenbereich; Beseitigungsverfügung; Anordnung des Sofortvollzugs

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.1999 - 13 B 96/99
    OVG, Beschluß vom 12. Juni 1974 - II B 133/73 -, NJW 1975 136, Hess. VGH, Beschluß vom 29. Mai 1985 - 3 TH 815/85 -, DÖV 1986, 79, Schoch u. a., VwGO, Stand 9/98, § 80 Rz. 153 - ist anerkannt, daß generalpräventive Erwägungen die Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Verfügung rechtfertigen können.
  • BVerwG, 07.08.1997 - 3 C 23.96

    Lebensmittelrecht - Mineralwasser, Anerkennung bei Gewinnung in einem Drittstaat;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.1999 - 13 B 96/99
    - BVerwG, Urteil vom 7. August 1997 - 3 C 23.96 -, LRE 35, 19 - Ausnahmebeispiel: BGH, Urteil vom 5. Februar 1998 - 1 ZR 211/95 -, LRE 35, 23 -, sondern die Einzelstaaten lediglich hindern, während der Umsetzungsfrist Vorschriften zu erlassen, die geeignet sind, die Erreichung des in der Richtlinie vorgeschriebenen Ziels ernstlich in Frage zu stellen, - vgl. EuGH, Urteil vom 18. Dezember 1997 - C 129/96 -, LRE 35, 13 -, ist dem Senat eine Berücksichtigung hier schon jetzt deshalb möglich, weil es sich nach seiner Auffassung insofern lediglich um eine Klarstellung handelt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.1998 - 18 B 1466/96

    Ausländer; Ausweisung; Rauschgiftdelikt; Besonderer Ausweisungsschutz;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.1999 - 13 B 96/99
    Vor allem im Ausländerrecht - vgl. Hamburgisches OVG, Beschluß vom 13. Januar 1998 - Bs VI 74/97 -, InfAuslR 1998, 222 und OVG NRW, Beschluß vom 24. Februar 1998 - 18 B 1466/96.A -, InfAuslR 1998, 389, jeweils m. w. N. -, aber auch auf anderen Rechtsgebieten - vgl. LSG BW, Beschluß vom 21. Dezember 1993 - L 5 Ka 2141/93 eA -, MedR 1994, 418; ferner Nieders.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 12.06.1974 - II B 133/73
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.1999 - 13 B 96/99
    OVG, Beschluß vom 12. Juni 1974 - II B 133/73 -, NJW 1975 136, Hess. VGH, Beschluß vom 29. Mai 1985 - 3 TH 815/85 -, DÖV 1986, 79, Schoch u. a., VwGO, Stand 9/98, § 80 Rz. 153 - ist anerkannt, daß generalpräventive Erwägungen die Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Verfügung rechtfertigen können.
  • OVG Hamburg, 13.01.1998 - Bs VI 74/97

    Sofortvollzug; Ausweisung; Spezialprävention; Generalprävention; Schutz von Ehe

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.1999 - 13 B 96/99
    Vor allem im Ausländerrecht - vgl. Hamburgisches OVG, Beschluß vom 13. Januar 1998 - Bs VI 74/97 -, InfAuslR 1998, 222 und OVG NRW, Beschluß vom 24. Februar 1998 - 18 B 1466/96.A -, InfAuslR 1998, 389, jeweils m. w. N. -, aber auch auf anderen Rechtsgebieten - vgl. LSG BW, Beschluß vom 21. Dezember 1993 - L 5 Ka 2141/93 eA -, MedR 1994, 418; ferner Nieders.
  • OLG Frankfurt, 19.12.1996 - 6 U 183/96
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.1999 - 13 B 96/99
    - Ähnlich im Ergebnis OLG Frankfurt/M., Urteil vom 19. Dezember 1996 - 6 U 183/96 -, ZLR 1997, 174 - .
  • LSG Baden-Württemberg, 21.12.1993 - L 5 Ka 2141/93
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.1999 - 13 B 96/99
    Vor allem im Ausländerrecht - vgl. Hamburgisches OVG, Beschluß vom 13. Januar 1998 - Bs VI 74/97 -, InfAuslR 1998, 222 und OVG NRW, Beschluß vom 24. Februar 1998 - 18 B 1466/96.A -, InfAuslR 1998, 389, jeweils m. w. N. -, aber auch auf anderen Rechtsgebieten - vgl. LSG BW, Beschluß vom 21. Dezember 1993 - L 5 Ka 2141/93 eA -, MedR 1994, 418; ferner Nieders.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.02.2010 - L 7 KA 169/09

    Medizinisches Versorgungszentrum; ärztlicher Leiter; Entziehung der Zulassung;

    Die Zulässigkeit generalpräventiver Überlegungen zur Begründung des für den Sofortvollzug erforderlichen besonderen öffentlichen Interesses ist in der Rechtsprechung seit langem anerkannt (LSG Baden-Württemberg, MedR 94, 419 - Zulassungsentziehung - OVG Nordrhein-Westfalen NJW 00, 891 - Untersagung nach dem Medizinproduktegesetz - OVG Berlin-Brandenburg GewA 08, 460 - baurechtliche Nutzungsuntersagung -, OVG Lüneburg GewA 05, 282 - Untersagung von Sportwetten - BayVGH BayVBl. 80, 87 - ausländerrechtliche Ausweisung - HessVGH, Beschluss vom 14. Februar 1996, Az.: 11 TG 1144/95, und VG Stade, Beschluss vom 28. August 2003, Az.: 6 B 1091/03 - jeweils Untersagung nach dem Arzneimittelgesetz -, beide veröffentlicht in Juris; Senat, Beschluss vom 13. Januar 2009, Az.: L 7 B 93/08 KA ER - Zulassungsentziehung -, veröffentlicht in Juris; für Zulassungsentziehung a.A.: LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 3. November 2005, Az.: L 5 ER 91/05 KA, veröffentlicht in Juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.08.2003 - 13 A 5022/00

    Medizinprodukte; Zahnbleichmittel; Erteilung der CE-Kennzeichnung als

    Wegen des Sachverhalts im Übrigen und des Vorbringens der Parteien wird auf die Streitakten und Beiakten sowie auf die Akten des Eilverfahrens 13 B 96/99 Bezug genommen.

    Der Senat hält an seiner bereits im vorausgegangenen Eilverfahren - vgl. Beschluss vom 24.6.1999 - 13 B 96/99 -, LRE 37, 184 = NJW 2000, 891 = PharmaR 2000, 61 - vertretenen Auffassung fest, dass sich schon die alte Fassung des § 27 Abs. 2 MPG so verstehen ließ, dass auch eine unzulässige Anbringung des CE-Zeichens an einem Nicht-Medizinprodukt umfasst war und auf Grund des Gebots richtlinienkonformer Auslegung jedenfalls im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung so interpretiert werden musste.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.06.2007 - 13 A 3903/06

    Zur Einodnung eines Nikotinpflasters als Arzneimittel

    zu dem Gesagten Hill/Schmidt, WiKo, Stand April 2006, § 27 MPG Rdnr. 5 und OVG NRW, Beschlüsse vom 14.8.2003 - 13 A 5022/00 -, ZLR 2004, 208 und vom 24.6.1999 - 13 B 96/99 -, NJW 2000, 891.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2008 - 13 B 1070/08

    Arzt- und Berufsrecht - Keine Werbung mit privatem "Notdienst"

    OVG NRW, Beschluss vom 24.6.1999 - 13 B 96/99 -, NJW 2000, 891; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 5. Aufl., Rdn. 781.
  • VG Düsseldorf, 30.08.2000 - 16 K 6063/99

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen des erstmaligen Inverkehrbringens eines

    Diese Vorschrift kommt als Eingriffsgrundlage nicht nur für Medizinprodukte im eigentlichen Sinne in Betracht sondern auch für solche Produkte, die mit CE-Kennzeichnung als Medizinprodukt in Verkehr gebracht werden, ohne Medizinprodukt zu sein; dies ergibt eine an der zu Grunde liegenden EG- Richtlinie orientierte Auslegung (Richtlinie 93/42/EWG des Rates über Medizinprodukte vom 14. Juni 1993, zuletzt geändert durch die Richtlinie 98/79/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Oktober 1998), Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 24. Juni 1999 -13 B 96/99.
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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 15.10.1998 - 13 M 4144/98   

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https://dejure.org/1998,10764
OVG Niedersachsen, 15.10.1998 - 13 M 4144/98 (https://dejure.org/1998,10764)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15.10.1998 - 13 M 4144/98 (https://dejure.org/1998,10764)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15. Oktober 1998 - 13 M 4144/98 (https://dejure.org/1998,10764)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    Platzverweisung; Drogendealer; Platzverweisung für gesamtes Gemeindegebiet; Ordnungsrecht

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Platzverweisung; Drogendealer; Platzverweisung für gesamtes Gemeindegebiet; Ordnungsrecht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2000, 454
  • NVwZ 2000, 454 (Volltext mit amtl. LS)
 
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Wird zitiert von ...

  • VG Osnabrück, 14.06.2002 - 3 B 48/02

    Aufenthaltsverbot; Drogenhandel; Drogenszene

    Das gegen den Antragsteller gerichtete Aufenthaltsverbot ist weder hinsichtlich seines zeitlichen Umfanges von 6 Monaten (vgl. dazu OVG Münster, B. v. 06.09.2000 - 5 B 1201/00 -, NVwZ 2001, 459) noch wegen seiner räumlichen Ausdehnung auf das gesamte Gemeindegebiet (vgl. OVG Lüneburg, B. v. 15.10.1998 - 13 M 4144/98 -, NVwZ 2000, 454) unverhältnismäßig.
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